Das GHG Protocol teilt die Emissionen eines Unternehmens in drei Scopes ein.
Zur Abgrenzung verschiedener Emissionsquellen unterscheidet das GHG-Protocol zwischen drei Kategorien, die als Scopes bezeichnet werden. Eine Übersicht ist in folgender Grafik aus dem GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Standard dargestellt.

Scope 1:
In Scope 1 werden alle CO2-Emissionen ausgewiesen, die direkt durch das bilanzierende Unternehmen gesteuert werden können (direkte CO2-Emissionen). Hierunter fallen die Verbrennung fossiler Brennstoffe (mobil und stationär), CO2-Emissionen aus chemischen und physikalischen Prozessen sowie die Kältemittelaustritte aus Klimaanlagen.
Scope 2:
Scope-2-Emissionen sind indirekte Emissionen, die bei der Erzeugung der von einem Versorgungsunternehmen eingekauften Energie entstehen. Mit anderen Worten, alle THG-Emissionen, die durch den Verbrauch von gekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kälte in die Atmosphäre gelangen.
Zur Unterscheidung: Scope 2 umfasst den Stromverbrauch des Endverbrauchers, d.h. der berichtenden Organisation. Die Energie, die von den Versorgungsunternehmen bei der Übertragung und Verteilung verbraucht wird (T&D-Verluste), fällt dagegen unter Scope 3.
Scope 3:
Alle übrigen CO2-Emissionen, die nicht der direkten unternehmerischen Kontrolle unterliegen, werden in Scope 3 ausgewiesen (andere indirekte CO2-Emissionen). Hierunter fallen z.B. CO2-Emissionen, die mit Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, die durch das bilanzierende Unternehmen in Anspruch genommen oder verarbeitet werden (CO2-Emissionen Upstream). Hinzu kommen CO2-Emissionen, die mit der Nutzung verkaufter Produkte und Dienstleistungen verbunden sind, wenn dabei direkte CO2-Emissionen verursacht werden (CO2-Emissionen Downstream).
Entsprechend den Vorgaben des GHG-Protocol Corporate Standard ist der Ausweis der CO2-Emissionen in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 obligatorisch. Der GHG Protocol Scope 3 Standard legt zusätzlich fest, dass Unternehmen relevante Emissionen in Scope 3 erfassen müssen. Dabei wird zwischen verpflichtenden und optionalen Emissionen für jede der 15 Unterkategorien unterschieden.