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  2. Impact Assessment

Impact Assessment: Bewertung

In diesem Prozessschritt werden die zuvor erfassten Auswirkungen nach ihrem Schweregrad und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

In diesem Prozessschritt bewerten Sie nun all Ihre zuvor gesammelten Auswirkungen nach ihrem Schweregrad und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Bewertung des Schweregrads erfolgt anhand von drei Kriterien: Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit. Um die Bewertung vorzunehmen, gehen Sie in die gewünschte Zeile der Auswirkung und füllen in jeder Spalte die Beschreibung und die numerische Bewertung (Rating) zu den drei Kriterien aus.

Beim Ausmaß ist zu beschreiben, wie schwerwiegend die negativen Auswirkungen oder wie nützlich die positiven Auswirkungen für Mensch und/oder Umwelt sind. Die Beschreibung sollte generisch bleiben. Falls relevant können unternehmensspezifische Informationen erwähnt werden, die das Ausmaß beeinflussen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass nur Maßnahmen, die bei Eintritt der Auswirkung diese in ihrem Ausmaß verändern, anzugeben sind – i.d.R. werden jedoch eher Eintrittswahrscheinlichkeit oder Umfang durch Maßnahmen beeinflusst. Die numerische Bewertung (Rating) erfolgt anhand einer 5er Skala, bei der 1 für „sehr gering“ und 5 für „sehr hoch“ steht (1 bis 3 = nicht wesentlich; > 3 = wesentlich). Die Vergabe von Dezimalzahlen ist möglich. Die hier festgelegten Wesentlichkeitsschwellenwerte beruhen auf dem Leitfaden der CSRD.

Hilfsfrage zur Beschreibung: Welche Folgen hat die Auswirkung für die betroffene Anspruchsgruppe und wie schwerwiegend/nützlich sind diese?

Unter Umfang ist zu beurteilen, wie weitreichend die negativen oder positiven Auswirkungen sind. Im Falle von Umwelt Auswirkungen können geographische Bereiche angegeben werden oder im Falle von Auswirkungen auf Menschen die Anzahl der betroffenen Personen. Beschränkt sich die Umweltverschmutzung bspw. auf einen einzelnen Standort oder betrifft es alle Standorte des Unternehmens (d.h. sie resultiert systematisch aus der Geschäftstätigkeit)? Die Bewertung erfolgt ebenfalls durch eine 5er Skala, bei der 1 für „sehr gering“ und 5 für „sehr hoch“ steht (1 bis 3 = nicht wesentlich; > 3 = wesentlich). Die Vergabe von Dezimalzahlen ist möglich. Die hier festgelegten Wesentlichkeitsschwellenwerte beruhen auf dem Leitfaden der CSRD.

Hilfsfrage zur Beschreibung: Wie weitverbreitet (Fläche: lokal/global, Anteil betroffener Personengruppen, Anteil am Produktportfolio etc.) ist die Auswirkung?

Schließlich ist im Falle negativer Auswirkungen noch die Unabänderlichkeit zu bewerten, d.h. ob und in welchem Umfang diese behoben werden könnten. Die Bewertung erfolgt auch auf einer 5er Skala, bei der 1 für „vollständig umkehrbar“ und 5 für „unumkehrbar“ steht (1 bis 3 = nicht wesentlich; > 3 = wesentlich). Die Vergabe von Dezimalzahlen ist möglich. Die hier festgelegten Wesentlichkeitsschwellenwerte beruhen auf dem Leitfaden der CSRD.

Hilfsfrage zur Beschreibung: Bis zu welchem Grad kann die negative Auswirkung wieder behoben werden bzw. Menschen/Umwelt in den Zustand vor der Einwirkung des Unternehmens versetzt werden? Welche Aufwände braucht es, um die Auswirkung zu beheben?

Bei positiven Auswirkungen entfällt die Bewertung der Unabänderlichkeit. D.h. es haben lediglich „Ausmaß“ und „Umfang“ berücksichtigt zu werden.

Im Falle von potenziellen (positiven/negativen) Auswirkungen muss außerdem die Eintrittswahrscheinlichkeit numerisch bewertet werden. Dies geschieht ebenfalls auf einer 5er Skala mit den Kategorien 1= 0%, 2 = 25%, 3= 50%, 4 = 75% und 5 = 100%.  

      Wenn Sie alle Spalten ausgefüllt und bewertet haben, wird Ihnen in der letzten Spalte Wesentlichkeit der Auswirkung die Gesamtbewertung angezeigt, aus der die Impact Wesentlichkeit resultiert. Wie die Werte zu interpretieren sind, ist Abb. 6 zu entnehmen. Eine Besonderheit ist, dass im Falle potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte der Schweregrad gegenüber der Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert betrachtet wird (ESRS 1.45).

      Über den Button Fortfahren gelangen Sie zum nächsten Prozessschritt, der Zuordnung.

      Abb. 5) Screenshot Eingabe Bewertung

      Bildschirmfoto 2024-10-22 um 10.37.48Abb. 6) Screenshot Impact Wesentlichkeitsskala

      Ab diesem Schritt im Prozess steht Ihnen auch die Kommentarfunktion mit Historie zur Verfügung. Darüber werden die jeweiligen Nutzer:innen inklusive Zeitstempel angezeigt. Bereits vorhandene Kommentare werden durch einen türkisen Marker inklusive der Anzahl der hinterlegten Kommentare hervorgehoben, sodass Sie auf einen Blick erkennen können, wo bereits Rückmeldungen vorhanden sind.

      Hinweis für die Praxis:
      Die Kommentarfunktion kann genutzt werden, um Workflows zu etablieren, auch wenn keine direkte Freigabe über Buttons vorgesehen ist. Beispielsweise können Vorgesetzte eine:n Bearbeiter:in im Kommentar erwähnen, diese:r bestätigt nach der Bearbeitung die Umsetzung, und anschließend gibt der/die Vorgesetzte die Eingabe frei. Diese Methode ermöglicht eine nachvollziehbare und transparente Abstimmung innerhalb Ihres Teams.

      Hilfestellung

      Bei der Bewertung ist stets eine "Brutto-Betrachtung" gefordert, d.h. insbesondere negative Auswirkungen sind so zu bewerten, wie sie vor den Effekten kompensierender (Schutz-)Maßnahmen ausfallen würden.

      Der Tabelle können sie konkretere Beschreibungen der Skalen entnehmen.

      Bildschirmfoto 2024-10-29 um 11.38.03

      Weitere Informationen zur Wesentlichkeitsbewertung finden Sie hier:

      Wie kommt die Wesentlichkeitsbewertung zustande?