1. DWA
  2. Vollständigkeitsprüfung und Finalisierung

Wie kommt die Wesentlichkeitsbewertung zustande?

Die Einordnung eines IROs als wesentlich oder nicht wesentlich erfolgt anhand der definierten Wesentlichkeits-Schwellenwerte (ESRS 1.42; IG Materiality Assessment Rn. 82, 83, 87, 88, 113-123).

Für die Impact Wesentlichkeit wird standardmäßig ein Schwellenwert von 3 (auf der Skala von 1 bis 5) angenommen; dieser Wert kann im Tool jedoch unternehmensspezifisch angepasst werden. Bei einer Bewertung der Impact Wesentlichkeit knapp unterhalb dieses Schwellenwertes erfolgt eine Einzelfallprüfung, bei der anhand der konkreten Umstände geprüft wird, ob die jeweilige Auswirkung wesentlich ist.

Bei der Finanziellen Wesentlichkeit werden soweit möglich die Schwellenwerte des bestehenden Risiko-Management-Systems genutzt. Falls dies nicht möglich ist, liegt der standardmäßige Schwellenwert im Tool bei 49,01 (von maximal 100). Bei Werten knapp unter dem Schwellenwert kommt es ebenfalls zu einer Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Risiko oder die Chance trotzdem als finanziell wesentlich betrachtet werden soll.