- Versionshinweise
- Supply Chain Hub
- Release 2.35
-
ESG Hub inkl. DWA
-
Climate Hub
- Version 2.5.0 - 17. November 2025
- Version 2.4.0 - 29. Oktober 2025
- Version 2.3.1 - 21. Oktober 2025
- Version 2.3.0 - 7. Oktober 2025
- Version 2.2.1 - 25. September 2025
- Version 2.2.0 - 22. September 2025
- Version 2.1.4 - 4. September 2025
- Version 2.1.3 - 1. September 2025
- Version 2.1.1 - 18. August 2025
- Version 2.1.0 - 25. Juli 2025
- PCF Version 2.00.0 - 15. Juli 2025
- CCF Version 2.00.0 - 15. Juli 2025
- Version 1.54.5 - 27. Juni 2025
- Version 1.54.4 - 20. Juni 2025
- Version 1.54.3 - 13. Juni 2025
- Version 1.54.2 - 05. Juni 2025
- Version 1.54.1 - 04. Juni 2025
- Version 1.54.0 - 03. Juni 2025
- Version 1.53.0 - 16. Mai 2025
- Version 1.52.0 - 29. April 2025
- Version 1.51.0 - 17. April 2025
- Version 1.50.0 - 11. April 2025
- Version 1.49.0 - 4. April 2025
- Version 1.48.3 - 26. März 2025
- Version 1.48.2 - 14. März 2025
- Version 1.48.1 - 7. März 2025
- Version 1.48.0 - 27. February 2025
- Version 1.47.0 - 14. February 2025
- Version 1.46.0 - 30. January 2025
- Version 1.45.0 - 17. Januar 2025
- Version 1.44.0 - 14. January 2025
- Version 1.43.0 - 15. Dezember 2024
- Version 1.42.0 - 2. Dezember 2024
- Version 1.41.0 - 2. Oktober 2024
- Version 1.40.0 - 5. September 2024
- Version 1.39.0 - 14. August 2024
- Version 1.38.0 - 2. August 2024
- Version 1.37.0 - 25. Juli 2024
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Supply Chain Hub
Entwaldungsalarme
Unsere Nachrichtenüberwachung durchsucht täglich 90,000+ internationale Quellen in mehreren Sprachen nach Nachrichten im Kontext von Entwaldung und ordnet sie den betroffenen Ländern und (zukünftig auch) Rohstoffen zu. Wenn eine solche Nachricht der Herkunftsregion oder dem Rohstoff einer Charge zugeordnet und nicht älter als 6 Monate ist, sehen im Rahmen der Risikoprüfung im Tab "Inbound (Geodata)" eine Warnmeldung in Form eines kleinen Dreiecksymbols. In diesem Fall sollten Sie hinterlegte Geodaten prüfen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Helpdesk.
Wie unterstützt Sie das bei Ihren EUDR-Sorgfaltspflichten?
Im Fall von Ländern, die im EU-Benachmarking mit "Low Risk"-Ländern bewertet werden, verlangt die EUDR eine anlassbezogene Risikoüberprüfung von Geolokationen. Im Fall von Ländern, die im EU-Benachmarking mit "Standard und High Risk"-Ländern bewertet werden, verlangt die EUDR laut Art. 10 2(m) eine Risikoüberprüfung jeglicher Informationen und Nachrichten, die darauf schließen lassen, dass die Gefahr besteht, dass die relevanten Geolokationen nichtkonform sind. Diese Funktion unterstützt Sie dabei, konkrete Risikohinweise frühzeitig zu identifizieren und sie bei der Risikoanalyse zu berücksichtigen – automatisiert und für spätere Prüfungen bereits dokumentiert.