"Angemessenheitskriterien" nach LkSG in der Plattform

INHALTSVERZEICHNIS


I. Für die "Angemessenheitskriterien" nach LkSG stehen in der Plattform folgende Daten zur Verfügung:

Art und Umfang der Geschäftstätigkeit

    • Länder und Branchenrisiken
    • Anzahl an Mitarbeitenden

Einflussvermögen

    • Ihr PO-Spend an den Lieferanten / gesamter Umsatz des Lieferanten
    • Lieferkettenstufe

Schwere und Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht

    • Anzahl der Mitarbeitenden (Schwere: Anzahl der Betroffenen)
    • Maturity Assessment Score bzw. Risikoscore in den jeweiligen Risikokategorien (Wahrscheinlichkeit)

Für weitere Informationen zu den Angemessenheitskriterien, siehe BAFA-Handreichung zur Angemessenheit: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/handreichung_angemessenheit.html?nn=1469788