INHALTSVERZEICHNIS
- I. Woraus ein Verhaltenskodex besteht
- II. Responsible Contracting (Verantwortungsvoller Vertragsabschluss)
I. Woraus ein Verhaltenskodex besteht
Ein Verhaltenskodex besteht aus freiwilligen und selbst auferlegten Leitlinien, nach denen ein Unternehmen zu handeln beabsichtigt, häufig in Bezug auf den Umgang mit Menschen und der Umwelt. Die Leitlinien dienen als Orientierung für die Mitarbeiter und alle an den Aktivitäten des Unternehmens Beteiligten. Ein klar formulierter und kommunizierter Verhaltenskodex ist wichtig für die Zusammenarbeit mit Lieferanten.
Ein Verhaltenskodex für Lieferanten wird erstellt, um Einkäufern zu versichern, dass ihre Lieferanten nach den Standards des Unternehmens handeln.
Er kann dazu beitragen, die Erwartungen an Ihre Lieferanten besser zu steuern. Er unterstützt das Unternehmen auch im Falle von Missständen bei den Lieferanten. Ein solcher Verhaltenskodex ist besonders wichtig, wenn Ihr Unternehmen Waren aus Hochrisikoländern bezieht.
Zu diesem Zweck enthält ein solcher Verhaltenskodex
- Faire Arbeitsstandards unter Beachtung von Kinderarbeit, Antidiskriminierung, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen sowie Regelungen zu Arbeitszeiten und fairen Arbeitsbedingungen.
- Umweltrichtlinien in Bezug auf die Produktion, die verwendeten Materialien und den Transport.
- Geschäftsethik, die der Umsetzung von Anti-Korruptionsmaßnahmen dient und gleichzeitig faire Geschäftspraktiken und das Management von Partnerbeziehungen entlang der Lieferkette sicherstellt.
- Die Überwachung und Überprüfung der Anforderungen des Verhaltenskodexes dient dazu, die Leistung der Lieferanten anzusprechen, Bewertungen zu initiieren und neue Beschaffungsprozesse sowie Schulungen für Mitarbeiter zu integrieren.
Es gibt internationale Standards, die als Leitlinien für die Festlegung eines Verhaltenskodexes dienen können, z. B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, UN Global Impact, UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs), ILO-Konventionen, ISO 14000 oder SA 8000.Human Rights
II. Responsible Contracting (Verantwortungsvoller Vertragsabschluss)
Anstelle eines klassischen Verhaltenskodex für Lieferanten, der sich ausschließlich auf die Verpflichtungen des Lieferanten konzentriert, ist es bewährte Praxis, die Verhaltenskodizes an den Grundsätzen des verantwortungsvollen Vertragsabschlusses auszurichten, indem die Verantwortlichkeiten des Käufers in einen gegenseitigen oder zweiseitigen Verhaltenskodex aufgenommen werden.
Weitere Informationen über die Sorgfaltspflicht und die Angleichung von Verträgen finden Sie auf der Website des Responsible Contracting Project:
Anforderungen aus dem LkSG, der CSDDD und dem Vertragsrecht:
- Angemessene und wirksame Maßnahmen (§§ 6 Abs. 5, 7 Abs. 4, 4 Abs. 2, 3 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1 o))
- Berücksichtigung eigener Verursachungsbeiträge und Anreize (z.B. durch Einkaufspraktiken)
⇒ Die Anforderung "Angemessene und wirksame Maßnahmen" beziehen sich auf das LkSG §§ 6 Abs. 5, 7 Abs. 4, 4 Abs. 2, 3 Abs. 2 und auf die CSDDD Art. 3 Abs. 1 o.
→ Beide Gesetze verpflichten Unternehmen dazu, angemessene und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu mindern.
⇒ Die "Berücksichtigung eigener kausaler Beiträge und Anreize" ist im Zusammenhang mit der CSDDD Art. 6 Abs. 1 b relevant, da es von Unternehmen verlangt, ihre eigenen Beiträge und Anreize zu berücksichtigen, die negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt haben könnten.
- Keine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB) bzw. fair ggü. KMU (Art. 10, 11)
⇒ "Keine unangemessene Benachteiligung" bezieht sich auf das Vertragsrecht, insbesondere auf § 307 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der unangemessene Benachteiligungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhindert. Fairness gegenüber KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist eine Anforderung, die sich in der CSDD Art. 10, 11.
- Gemeinsame Verantwortung/Shared Responsibility statt Weitergabe und „Null-Risiko“-Garantie
- Angemessene Teilung von Kosten und Lasten (u.a. durch angemessene Einkaufspraktiken)
⇒ Die Anforderung "Gemeinsame Verantwortung/Gemeinsame Verantwortung statt Weitergabe und "Null-Risiko"-Garantie entspricht sowohl dem LkSG §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 4 als auch der CSDD Art. 4, Art. 7.
→ Beide Gesetze fördern die gemeinsame Verantwortung und die Vermeidung von "Null-Risiko"-Garantien, die unrealistisch und nicht praktikabel sind.
⇒ Die "angemessene Aufteilung der Kosten und Lasten" speziell, ist Bestandteil der CSDD Art. 7 Abs. 6, der von den Unternehmen eine gerechte Verteilung der Kosten und Lasten verlangt, um nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.
- Befähigung vor Rückzug und responsible Exit
- Vermeidung negativer Anreize und Ermittlung und Adressieren negativer Folgen
⇒ Die Anforderung "Befähigung vor dem Rückzug und verantwortungsvoller Ausstieg" ist Teil der CSDD Art. 7 Abs. 5. Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie sich zunächst um die Befähigung und Unterstützung ihrer Lieferanten bemühen, bevor sie sich zurückziehen, und dass sie einen verantwortungsvollen Ausstiegsplan haben.
⇒ "Vermeidung negativer Anreize und Ermittlung und Adressieren negativer Folgen" passt zu beiden Gesetzen, dem LkSG §§ 6 Abs. 6, 5 Abs. 3 und der CSDD Art. 6 Abs. 1 e, Art. 8 Abs. 3, da beide vorschreiben, negative Anreize zu vermeiden und negative Folgen zu erkennen und zu beseitigen.
Die Social Accountability International (SAI) ist eine globale Nichtregierungsorganisation, die sich für die Menschenrechte bei der Arbeit einsetzt. Hier finden Sie die Vorlage der SAI für einen "Buyer-Supplier Mutual Code of Conduct": https://sa-intl.org/resources/mutual-code-of-conduct/