Was ist die EUDR?

INHALTSVERZEICHNIS


I. Warum gibt es die EUDR? 

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zielt darauf ab, den Beitrag der Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und damit einen Anteil an der Verringerung der Treibhausgasemissionen und des weltweiten Verlusts an biologischer Vielfalt zu leisten. Zu diesem Zweck enthält die EUDR-Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie für die Ausfuhr aus der Union von Waren, die für die Entwaldung besonders relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.   

Diese weitreichenden Verpflichtungen gelten für Marktteilnehmer (die ein relevantes Erzeugnis erstmalig auf dem Unionsmarkt bereitstellen oder es aus dem Unionsmarkt ausführen) und Händler (die ein relevantes Erzeugnis wiederholt und unverändert auf dem Unionsmarkt bereitstellen), die sicherstellen müssen, dass aus bestimmten relevanten Rohstoffen hergestellte Erzeugnisse entwaldungsfrei sind und im Einklang mit den nationalen Vorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes hergestellt wurden.

II. Zeitplan der EUDR 

Die EUDR ist bereits am 30. Juni 2023 in Kraft getreten. Gleichwohl verbleibt ein Übergangszeitraum von 18 Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens, bevor die Anforderungen der EUDR inhaltlich umgesetzt werden müssen.   

Ab dem 30. Dezember 2024 werden die Vorschriften der EUDR auf große und mittlere Unternehmen (Nicht-KMU) Anwendung finden. Anschließend sieht die EUDR eine sukzessive Ausweitung des Anwendungsbereichs abhängig von der Unternehmensgröße vor, sodass ab dem 30. Juni 2025 die Vorschriften der EUDR dann auch auf Klein- und Kleinstunternehmen (KMU) Anwendung finden. 

III. Welche Rohstoffe bzw. daraus resultierende Produkte sind betroffen? 

Die EUDR ist produktbezogen, indem sie auf sog. „relevante Rohstoffe“ und „relevante Erzeugnisse“ abstellt. „Relevante Rohstoffe“ sind nach Maßgabe der EUDR die folgenden sieben Rohstoffe: Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.  

Die „relevanten Erzeugnisse“ sind wiederum solche Produkte, die aus den relevanten Rohstoffen resultieren, d.h. wenn sie relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt werden. Die Einordnung, ob ein Produkt ein „relevantes Erzeugnis“ darstellt oder nicht, erfolgt anhand der konkreten Zolltarifnummer des jeweiligen Produktes, wie in Anhang I der EUDR aufgeführt. Folgende HS-Codes sind betroffen: 

  • Rinder (0102 21, 0102 29, ex 0201, ex 0202, ex 0206 10, ex 0206 22, ex 0206 29, ex 1602 50, ex 4101, ex 4104, ex 4107) 
  • Kakao (1801 – 1806) 
  • Kaffee (0901) 
  • Ölpalme (1207 10, 1511, 1513 21, 1513 29, 2306 60, ex 2905 45, 2915 70, 2915 90, 3823 11, 3823 12, 3823 19, 3823 70) 
  • Kautschuk (4001, ex 4005 – ex 4008, ex 4010 - ex 4013, ex 4015 – ex 4017) 
  • Soja (1201, 1208 10, 1507, 2304) 
  • Holz (4401 – 4421, 47, 48, ex 49, ex 9401, 9403 30, 9403 40, 9403 50, 9403 60, 9403 91, 9406 10) 

IV. Ausnahmen vom Anwendungsbereich

  • Relevante Erzeugnisse aus dem Anhang 1 der EUDR, die vor dem Inkrafttreten der EUDR am 29.06.2023 erzeugt wurden (Gilt nicht für Holz und Holzerzeugnisse laut Artikel 37 der EUDR) 
  • Relevante Erzeugnisse, die ausschließlich aus Abfall (abgeschlossener Lebenszyklus) erzeugt sind 
  • Verpackungsmaterial (ausschließliche Verwendung zur Unterstützung, Schutz oder zum Tragen) 

V. Worauf zielt die EUDR ab? 

Die EUDR sieht in erster Linie ein Verbot vor (vgl. Art. 3 EUDR). Danach dürfen Unternehmen relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse nur dann in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder ausführen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. Das relevante Erzeugnis muss entwaldungsfrei sein,
  2. gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sein 
  3. für das relevante Erzeugnis muss eine Sorgfaltserklärung vorliegen. 

Wichtige Definitionen 

Entwaldungsfrei bedeute, dass  

  1. die relevanten Erzeugnisse relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden,
  2. und im Fall relevanter Erzeugnisse, die Holz enthalten oder unter Verwendung von Holz hergestellt wurden — dass das Holz aus dem Wald geschlagen wurde, ohne dass es dort nach dem 31. Dezember 2020 zu Waldschädigung gekommen ist. 

 

Die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes beinhaltet 

  1. Landnutzungsrechte, 
  2. Umweltschutz, 
  3. forstbezogene Vorschriften 
  4. Rechte von Dritten,   
  5. Rechte von Arbeitnehmenden, 
  6. Völkerrechtlich geschützte Menschenrechte,   
  7. Rechte indigener Völker, sowie 
  8. Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften.