3.5 Abfall

Die im Betrieb anfallenden Abfälle umfassen alle Emissionen aus der Entsorgung und Behandlung von Abfällen durch Dritte, die in den eigenen oder kontrollierten Betrieben des beichterstattenden Unternehmens entstanden sind. Die Kategorie umfasst Emissionen aus der Entsorgung von festen Abfällen und Abwässern. Die Abfallbehandlung in Anlagen, die dem berichtenden Unternehmen gehören, werden hingegen in Scope 1 und 2 erfasst. 

Die Abfallentsorgung kann folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Beseitigung auf einer Deponie
  • Entsorgung auf einer Deponie mit Deponiegasverbrennung zur Stromerzeugung
  • Recycling
  • Verbrennung
  • Kompostierung
  • Abwasseraufbereitung


Bilanzierung von Abfällen

Es werden drei Berechnungsmethoden unterschieden:

  • Lieferantenspezifische Methode: Sammlung abfallspezifischer Scope 1 und Scope 2 Emissionsdaten von Abfallbehandlungsunternehmen.
  • Abfallartspezifische Methode: Nutzung von Emissionsfaktoren für spezifische Abfallarten und Abfallbehandlungsmethoden.
  • Durchschnittsdaten Methode: Schätzung von Emissionen basierend auf dem Gesamtabfall für jede Entsorgungsmethode und den durchschnittlichen Emissionsfaktoren für jede Entsogungsmethode.

Dabei ist die lieferantenspezifische Methode am präzisesten, gefolgt von der abfallartspezifischen und zuletzt der Durchschnitssdaten Methode. 


Lieferantenspezifische Methode:

In bestimmten Fällen können dritte Abfallbehandlungsunternehmen in der Lage sein, abfallspezifische Scope 1 und Scope 2 Emissionsdaten direkt an die Kunden weitergeben (z. B. für Verbrennung, Verwertung für Recycling).

Erforderliche Tätigkeitsdaten:

Zugewiesene Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Abfallbehandlungsunternehmens (zugewiesen auf den vom dem meldenden Unternehmen).

Erforderliche Emissionsfaktoren:

Bei Verwendung der lieferantenspezifischen Methode sammelt das berichtende Unternehmen Emissionsdaten von Abfallbehandlungsunternehmen, so dass keine Emissionsfaktoren erforderlich sind (das Unternehmen hätte bereits Emissionsfaktoren für die Berechnung der Emissionen verwendet).

Durchschnittsdaten-Methode:

Unternehmen, die die Durchschnittsdatenmethode verwenden, sollten Daten auf der Grundlage der Gesamtabfallvermeidungsraten der berichtenden Organisation sammeln:

  • Gesamtmasse der in den Betrieben anfallenden Abfälle
  • Anteil dieses Abfalls, der mit verschiedenen Methoden behandelt wird (z. B. Prozentsatz der deponierten, verbrannten oder recycelten Abfälle).

Da viele Abfallentsorger*innen den Abfall nach Entsorgungsmethode in Rechnung stellen, können diese Daten aus den Rechnungen der Versorgungsunternehmen entnommen werden. Die Informationen können auch in internen IT-Systemen gespeichert sein. Benötigte Emissionsfaktoren werden direkt im Climate Hub angegeben. Die Emissionsfaktoren umfassen nur End-of-Life-Prozesse.

Die mit dem Recycling verbundenen Emissionsminderungen sind auf zwei Faktoren zurückzuführen:

  • Der Unterschied in den Emissionen zwischen der Gewinnung und Verarbeitung von neuem Material und der Aufbereitung von recyceltem Material zur Wiederverwendung
  • Die Verringerung der Emissionen, die bei einer Deponierung oder einer anderen Abfallbehandlung entstanden wären.

Unternehmen können unter drei Umständen auf Recycling stoßen, die jeweils für eine andere Scope-3-Kategorie relevant sind. (Scope 12, 5, 1)


Datenbeschaffung

Bei der Erhebung von Daten über das Abfallaufkommen sollte das berichtende Unternehmen Daten über die Abfallarten und -mengen nach dem Verkauf der Produkte bis hin zur Entsorgung durch die Verbraucher*innen sammeln. Diese Daten sollten auch alle Verpackungs- und Produktabfälle enthalten. Bei Lebensmitteln und Getränken sollten sich die Unternehmen auf den durchschnittlichen Anteil der verschwendeten Lebensmittel/Getränke beziehen. 

Bei der Erhebung von Daten über den Anteil von Abfällen, die mit verschiedenen Methoden behandelt werden, können sich die Unternehmen auf Folgendes beziehen:

  • Unternehmenseigene Untersuchungen und interne Daten darüber, wie ihre Produkte nach dem Verbrauch behandelt werden
  • Spezifische Regierungsrichtlinien über die Abfallbehandlung bestimmter Produkte (z. B. die „Waste Electrical and Electronic Equipment Directive“ der europäischen Union)
  • Industrieverbände oder Organisationen, die das Entsorgungsverhalten der Verbraucher*innen bei bestimmten Produkten untersucht haben
  • Durchschnittsdaten über die Abfallbehandlung vom Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte durch das meldende Unternehmen bis zum Ende der Lebensdauer nach der Verwendung durch die Verbraucher*innen.


Bilanzierung von Abfällen im Climate Hub

Im Climate Hub sind einige vordefinierte Aktivitäten mit Emissionsfaktoren hinterlegt. Sie können hier die Menge angeben. Der Climate Hub errechnet die Emissionen dann für Sie aus. Möchten Sie weitere Aktivitäten angeben oder Ihre eigenen Emissionsfaktoren nutzen, können Sie dies über den Button Eigene Aktivität hinzufügen unten links tun. Eine genaue Beschreibung hierzu finden Sie hier


Weiterführende Informationen finden Sie in der Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions des GHG Protocols in Kapitel 5: Waste generated in Operations ab Seite 72.