3.15 Investitionen

Diese Kategorie umfasst Scope-3-Emissionen, die mit den Investitionen des berichtenden Unternehmens im Berichtsjahr verbunden sind und nicht bereits in Scope 1 oder Scope 2 enthalten sind. Diese Kategorie gilt für Investoren und Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten. Diese Kategorie gilt auch für Investoren, die nicht gewinnorientiert sind (z. B. multilaterale Entwicklungsbanken). Investitionen werden als eine nachgelagerte Scope 3 Kategorie betrachtet, da die Bereitstellung von Kapital eine Dienstleistung ist, die durch das berichtende Unternehmen beansprucht wird.

Kategorie 15 ist in erster Linie für private Finanzinstitute (z. B. Geschäftsbanken) gedacht, aber auch relevant für öffentliche Finanzinstitutionen (z. B. multilaterale Entwicklungsbanken) und andere Einrichtungen mit Investitionen, die nicht in Scope 1 und Scope 2 enthalten sind.

Investitionen können abhängig von der Definition der organisatorischen Grenzen des Unternehmens in die Scope 1 oder Scope 2 Bilanz des Unternehmens aufgenommen werden. Unternehmen, die zum Beispiel den Eigenkapital-Ansatz verwenden, ordnen Emissionen aus Kapitalbeteiligungen in Scope 1 und 2 an. Unternehmen, die den Kontrollansatz verwenden, erfassen nur die Kapitalbeteiligungen, die unter Kontrolle des Unternehmens stehen, in Scope 1 und 2. 


Bilanzierung von Investitionen

  • Investitionsspezifische Methode: Sammeln der Scope 1 und 2 Emissionen der Beteiligungsunternehmen und Allokation der Emissionen basierend auf dem Anteil der Investition. Wenn die Scope 3 Emissionen im Vergleich zu den anderen Emissionsquellen signifikant sind, sollten auch diese berücksichtigt werden.
  • Durchschnittsdaten-Methode: Multiplikation von Umsatzdaten mit umweltverträglich erweiterten Input-Output-Daten (EEIO) zur Schätzung der Scope 1 und 2 Emissionen des Beteiligungsunternehmens. Verwendung des proportionalen Anteils des Investors am Eigenanteil des Beteiligungsunternehmens zur Zuordnung der Emissionen. EEIO-Datenbanken erhalten durchschnittliche Emissionsfaktoren für jeden Sektor, daher kann durch diese Methode keine Unterscheidung zwischen Investitionen innerhalb eines Sektors gemacht werden. 

Investitionsspezifische Methode

Erforderliche Tätigkeitsdaten:

  • Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Unternehmens, in das investiert wird
  • Anteil des Investors am Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens
  • Falls signifikant, sollten die Unternehmen auch die Scope-3-Emissionen des Beteiligungsunternehmens erfassen (falls die Beteiligungsunternehmen nicht in der Lage sind, Daten zu den Scope-3-Emissionen zu liefern, müssen die Scope-3-Emissionen möglicherweise anhand der wie in Option 2 beschrieben).

Erforderliche Emissionsfaktoren:

Das berichtende Unternehmen erhebt Emissionsdaten von den Beteiligungsunternehmen, so dass keine Emissionsfaktoren erforderlich.

    Durchschnittsdaten-Methode:

    Erforderliche Tätigkeitsdaten:

    • Sektor(en), in dem das Beteiligungsunternehmen tätig ist
    • Einnahmen des Beteiligungsunternehmens (wenn das Beteiligungsunternehmen in mehr als einem Sektor tätig ist, sollte das berichtende Unternehmen Daten über die Einnahmen für jeden Sektor, in dem es tätig ist, erheben)
    • Anteil des Investors oder der Investorin am Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens.

    Erforderliche Emissionsfaktoren:

    • EEIO-Emissionsfaktoren für die Wirtschaftssektoren, auf die sich die Investitionen beziehen (kg CO2e/$ Einnahmen)

    Datenbeschaffung

    Die Daten für die investitionsspezifische Methode können folgenden Quellen entnommen werden:

    • Treibhausgasinventarberichte von Unternehmen, in die investiert wird
    • Finanzaufzeichnungen des berichtenden Unternehmens

    Die Daten für die Durchschnittsdaten-Methode können aus folgenden Quellen erhoben werden:

    • Umsatzdaten und Daten zum Kapitalanteil aus Finanzunterlagen des berichtenden Unternehmens und der Beteiligungsunternehmen
    • Emissionsfaktoren in EEIO-Datenbanken


    Bilanzierung von Investitionen im Climate Hub

    Im Climate Hub sind keine vordefinierten Aktivitäten hinterlegt. Über den Button Eigene Aktivität hinzufügen können Sie neue Aktivitäten anlegen. Eine genaue Beschreibung hierzu finden Sie hier


    Weiterführende Informationen finden Sie in der Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions des GHG Protocols in Kapitel 15: Investments ab Seite 136.