3.10 Verarbeitung verkaufter Güter

Definition

In diese Kategorie fallen Emissionen aus der Verarbeitung verkaufter Zwischenprodukte durch Dritte nach dem Verkauf durch das berichtende Unternehmen. Zwischenprodukte sind Produkte, die vor ihrer Verwendung weiterverarbeitet, umgewandelt oder in ein anderes Produkt eingefügt werden müssen und daher nach dem Verkauf durch das berichtende Unternehmen und vor der Verwendung durch den Endverbraucher zu Emissionen aus der Verarbeitung führen. Diese Emissionen aus der Verarbeitung werden dem Zwischenprodukt zugerechnet. 

Bilanzierung der Verarbeitung verkaufter Güter

Zur Berechnung der Emissionen aus der Verarbeitung verkaufter Güter kann die standortspezifische oder die Durchschnittsdatenmethode verwendet werden:

  • Standortspezifische Methode: Die Menge des verbrauchten Brennstoffs und Stroms sowie die Menge der Abfälle, die bei der Verarbeitung der verkauften Zwischenprodukte entstehen, wird mit einem entsprechenden Emissionsfaktor multipliziert. Das berichtende Unternehmen sollte hierzu entweder die Emissionsdaten von nachgelagerten Partnern der Wertschöpfungskette sammeln oder standortspezifische Aktivitätsdaten aus nachgelagerten Prozessen. 
  • Durchschnittsdatenmethode: Die Emissionen werden basierend auf Durchschnittsdaten, wie z.B. durchschnittlichen Emissionen pro Prozess oder Produkt, berechnet. Das berichtende Unternehmen sollte hierzu Daten über die Art des nachgelagerten Prozesses sammeln und dann einen branchenüblichen Emissionsfaktor auswählen. 

Standortspezifische Methode:

Wichtig für die standortspezifische Methode, bei der die Menge des verbrauchten Brennstoffs und Stroms sowie die Menge der Abfälle, die bei der Verarbeitung der verkauften Zwischenprodukte durch Dritte entstehen ist die Berechnung der Emissionen aus der Verarbeitung verkaufter Produkte durch Dritte. Unternehmen sollten eine der folgenden Arten von Daten von nachgelagerten Partnern der Wertschöpfungskette sammeln:

  • Relevante Tätigkeitsdaten (z. B. Brennstoff-, Strom-, Kältemittel- und Abfallverbrauch) und relevante Emissionsfaktoren für jeden nachgelagerten Prozess
  • THG-Emissionsdaten für jeden nachgelagerten Prozess, die von den Partnern der nachgelagerten Wertschöpfungskette berechnet wurden.

Erforderliche Tätigkeitsdaten: 

Die Unternehmen sollten zunächst Daten über die Art und Menge der vom berichtenden Unternehmen verkauften Zwischenprodukte erheben. Die Unternehmen sollten dann entweder standortspezifische THG-Emissionsdaten sammeln, die von nachgelagerten Partnern und Partnerinnen der Wertschöpfungskette bereitgestellt werden, oder standortspezifische Aktivitätsdaten aus nachgelagerten Prozessen, einschließlich:

  • Energiemengen (einschließlich Strom und Brennstoffe), die in den Prozessen verbraucht werden
  • Soweit möglich, Masse der in den Prozessen erzeugten Abfälle
  • Falls zutreffend, Tätigkeitsdaten in Bezug auf nicht verbrennungsbedingte Emissionen (d. h. industrielle Prozesse oder diffuse Emissionen).

Können keine Daten von nachgelagerten Drittpartnern oder Drittpartnerinnen eingeholt werden, sollte die Durchschnittsdatenmethode verwendet werden.

Emissionsfaktoren:

  • Emissionsfaktoren für Brennstoffe
  • Emissionsfaktoren für Elektrizität
  • Soweit möglich, Emissionsfaktoren für Abfallaufkommen
  • Gegebenenfalls Emissionsfaktoren für nicht verbrennungsbedingte Emissionen (d.h. industrielle Prozesse oder diffuse Emissionen).

Durchschnittsdatenmethode

Erforderliche Tätigkeitsdaten:

  • den Prozess/die Prozesse, die an der Umwandlung oder Verarbeitung der verkauften Zwischenprodukte in ein nutzbares Endprodukt beteiligt sind, im Anschluss an den Verkauf durch das meldende Unternehmen
  • Für die Zuteilung benötigte Informationen (z. B. Masse, wirtschaftlicher Wert).

Emissionsfaktoren:

  • Durchschnittliche Emissionsfaktoren für die Verarbeitungsstufen, die erforderlich sind, um das verkaufte Zwischenprodukt in ein Endprodukt umzuwandeln, ausgedrückt in Emissionseinheiten (z. B. CO2, CH4, N2O) pro Produkteinheit (z. B. kg CO2/kg des Endprodukts).

Datenbeschaffung

Zu den Datenquellen für Tätigkeitsdaten bei der standortspezifischen Methode gehören: 

Die Unternehmen sollten Daten über die Art und Masse der vom meldenden Unternehmen verkauften Zwischenprodukte aus internen Aufzeichnungen nehmen. Unternehmen sollten entweder Treibhausgasemissionsdaten oder Aktivitätsdaten aus nachgelagerten Prozessen von den nachgelagerten Partnern der Wertschöpfungskette, die diese Prozesse kontrollieren. Nachgelagerte Partner können diese Daten zum Beispiel aus folgenden Quellen beziehen:

  • Interne IT-Systeme
  • Rechnungen von Versorgungsunternehmen
  • Kaufquittungen
  • Zählerstände.

Zu den Datenquellen für Tätigkeitsdaten bei der Durchschnittsdaten-Methode gehören: 

  • Aufzeichnungen über Einkäufe
  • Interne Datensysteme
  • Branchendurchschnittsdaten von Verbänden oder Datenbanken.
    Zu den Datenquellen für Emissionsfaktoren gehören:
  • Lebenszyklus-Datenbanken
  • Die Website des GHG-Protokolls
  • Unternehmen oder Hersteller
  • Industrieverbände

Bilanzierung der Verarbeitung verkaufter Güter im Climate Hub

Im Climate Hub sind keine vordefinierten Aktivitäten hinterlegt. Über den Button Eigene Aktivität hinzufügen können Sie neue Aktivitäten anlegen. Eine genaue Beschreibung hierzu finden Sie hier


Weiterführende Informationen finden Sie in der Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions des GHG Protocols in Kapitel 10: Processing of Sold Products ab Seite 106.