INHALTSVERZEICHNIS
- I. Informationsanforderungen innerhalb der EUDR
- II. Risikobewertung innerhalb der EUDR
- III. Risikominderung innerhalb der EUDR
I. Informationsanforderungen innerhalb der EUDR
Um die Sorgfaltspflichten der EUDR zu erfüllen, müssen die betroffenen Unternehmen zunächst spezifische Informationen, Daten und Unterlagen gemäß Art. 9 der EUDR von ihren Lieferanten anfordern. Dieser Prozess der Datenabfrage wird über den VERSO Supply Chain Hub über die Funktion EUDR-Anfrage durchgeführt und umfasst zum Beispiel:
- den Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse aller Unternehmen oder Personen, von denen sie mit den relevanten Erzeugnissen beliefert wurden
- das Erzeugerland und die Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe, die das Erzeugnis enthält oder unter dessen Verwendung es hergestellt wurde sowie den Zeitpunkt oder Zeitraum der Herstellung
- Schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass das Erzeugnis entwaldungsfrei ist sowie schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass das Erzeugnis im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt, ist
Dieser Prozess der Datenabfrage wird über den VERSO Supply Chain Hub über die Funktion EUDR-Anfrage durchgeführt und umfasst.
II. Risikobewertung innerhalb der EUDR
Im zweiten Schritt müssen betroffene Unternehmen auf Grundlage der zusammengetragenen Informationen eine Risikobewertung gemäß Artikel 10 der EUDR vornehmen. Dieser Prozess wird auch über den VERSO Supply Chain Hub automatisiert mithilfe von verschiedenen Satelittendaten, Indizes und Fragebögen abgedeckt und umfasst zum Beispiel:
- Bewertung des Entwaldungsrisiko für die betroffenen Produkte
- Bewertung verschiedener Legalitätsrisiken im Produktionsland (zum Beispiel Indigene Rechte, Menschenrechte, Landnutzungsrechte)
- Bewertung von Lieferkettenrisiken (zum Beispiel Komplexität der Lieferkette, Vermischungsrisiko, Vertrauenswürdigkeit der Nachweisdokumente)
III. Risikominderung innerhalb der EUDR
Ergibt die Risikobewertung, dass kein nicht nur vernachlässigbares Risiko vorliegt, muss das Unternehmen im dritten Schritt Maßnahmen zur Risikominderung gemäß Artikel 11 der EUDR ergreifen. Maßnahmen zur Risikominderung über den VERSO Supply Chain Hub umfassen zum Beispiel:
- das Anfordern zusätzlicher, vertiefter Risikoinformationen
- das Anfordern von zusätzlichen Zertifizierungen oder Richtlinien
- Schulungen zur Unterstützung der Lieferanten