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Was ist die PPWR?

Überblick

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die einen harmonisierten, rechtsverbindlichen Rahmen für die Gestaltung, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Wiederverwendung, das Recycling und die Entsorgung von Verpackungen in der EU festlegt.

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie (94/62/EG) und gilt unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzungsgesetze.

Die Verordnung ist ein zentrales Element des EU Green Deal und zielt darauf ab, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und gleichzeitig den Übergang zu einer kreislauforientierten Verpackungswirtschaft zu beschleunigen.

Warum wurde die PPWR eingeführt?

Verpackungen gehören zu den ressourcenintensivsten Produktkategorien in der EU:

  • Rund 40 % der Kunststoffe und 50 % des Papiers werden für Verpackungen verwendet

  • Etwa 36 % des kommunalen Abfalls bestehen aus Verpackungsabfällen

  • Recycling- und Wiederverwendungsziele früherer Regelungen wurden von den Mitgliedstaaten häufig verfehlt

Die PPWR begegnet diesen Herausforderungen, indem sie klare, durchsetzbare Anforderungen an nachhaltiges Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Transparenz und Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette einführt.

Was sind die wichtigsten Ziele der PPWR?

Die PPWR verfolgt vier übergeordnete Ziele:

1. Reduzierung von Verpackungsabfällen

Verpackungen müssen hinsichtlich Gewicht und Volumen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Unnötige Verpackungsformate werden eingeschränkt oder verboten. Verbindliche EU-weite Abfallreduktionsziele gelten schrittweise.

2. Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft

Alle auf dem EU-Markt bereitgestellten Verpackungen müssen recycelbar sein und nach den Prinzipien des „Design for Recycling“ gestaltet werden. Für Kunststoffverpackungen gelten verbindliche Mindestanteile an Rezyklaten.

3. Stärkere Nutzung von Mehrweg- und Wiederbefüllungssystemen

Für ausgewählte Verpackungskategorien werden Mehrweg- und Wiederbefüllungssysteme verpflichtend, unterstützt durch quantitative Zielvorgaben und Systemanforderungen.

4. Verbesserte Transparenz und Rückverfolgbarkeit

Harmonisierte Kennzeichnung, Konformitätsbewertungen, technische Dokumentationen und EU-Konformitätserklärungen schaffen Transparenz entlang der Lieferketten sowie gegenüber Behörden und Kunden.

Für wen gilt die PPWR?

Die PPWR gilt für alle Verpackungen und verpackten Produkte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Sie betrifft alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungswertschöpfungskette, insbesondere:

  • Verpackungshersteller (Erzeuger) und Markeninhaber

  • Importeure von Verpackungen oder verpackten Produkten aus Nicht-EU-Ländern

  • Vertreiber und Händler

  • Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien

  • Fulfilment-Dienstleister 

Die Verordnung gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Unternehmen, sofern sie Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen.

Was sind die zentralen Pflichten unter der PPWR?

Abhängig von der Rolle eines Unternehmens in der Verpackungswertschöpfungskette führt die PPWR eine Vielzahl von produktbezogenen und organisatorischen Pflichten ein.

Zu den wichtigsten Pflichtbereichen gehören:

  • Nachhaltiges Verpackungsdesign, einschließlich Recyclingfähigkeit, Minimierung von Gewicht und Volumen sowie Mehrweg- oder Wiederbefüllungsanforderungen

  • Beschränkungen gefährlicher Stoffe, einschließlich spezifischer Grenzwerte z. B. für PFAS

  • Mindestanteile an Rezyklaten für Kunststoffverpackungen

  • Konformitätsbewertungsverfahren zur Überprüfung der PPWR-Konformität

  • Technische Dokumentation und Aufzeichnungspflichten zum Nachweis der Konformität

  • EU-Konformitätserklärungen für konforme Verpackungen

  • Korrekte Kennzeichnung und Markierung, einschließlich harmonisierter Verbraucherinformationen

  • Informationsaustausch entlang der Lieferkette zur Sicherstellung von Rückverfolgbarkeit und Datenverfügbarkeit

  • Korrektur- und Präventivmaßnahmen bei vermuteter oder festgestellter Nichtkonformität

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), einschließlich Registrierung in nationalen Herstellerregistern und Meldung von Verpackungsdaten

Welche Pflichten im Einzelnen gelten, hängt davon ab, ob ein Unternehmen z. B. als Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Lieferant, Fulfilment-Dienstleister oder Producer im Sinne der PPWR tätig ist.

Ab wann gilt die PPWR?

Die Verordnung hat keinen einheitlichen Stichtag. Stattdessen erfolgt die Umsetzung stufenweise. Während einige Pflichten bereits ab dem allgemeinen Geltungsbeginn gelten, werden andere Anforderungen schrittweise in den folgenden Jahren verbindlich. Weitere technische Details werden durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert.

  • 11. Februar 2025 – Inkrafttreten der Verordnung

  • 12. August 2026 – Allgemeiner Geltungsbeginn
    → Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch PPWR-konforme Verpackungen auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Stoffbeschränkungen und grundlegende Sicherheitsanforderungen.

  • Ab 2028 – Harmonisierte Verpackungskennzeichnung, spezifische Informationspflichten sowie weitere technische Anforderungen aus delegierten Rechtsakten, insbesondere mit Auswirkungen auf Verpackungsdesign, Verbraucherinformation und Abfalltrennung.

  • Ab 2030 – Die meisten Anforderungen zu Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteilen werden verbindlich.

Diese Zeitpunkte erfordern frühzeitiges Handeln. Um die Anforderungen fristgerecht zu erfüllen, sind häufig lange Planungszyklen notwendig – insbesondere für Designanpassungen und Änderungen in der Lieferkette.

Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?

Die PPWR betrifft nahezu jedes Unternehmen, das verpackte Produkte in der EU herstellt, verkauft, importiert oder handhabt. Dazu zählen Verpackungshersteller, Markeninhaber, Händler, Lebensmittel- und Getränkeproduzenten, E-Commerce-Unternehmen sowie Logistik- und Fulfilment-Dienstleister.

Im Vergleich zu früheren Verpackungsvorschriften stellt die PPWR einen wesentlichen regulatorischen Wandel dar. Sie betrifft nicht nur Material- und Designentscheidungen, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf:

  • interne Prozesse und Verantwortlichkeiten,

  • Beziehungen zu Lieferanten und Geschäftspartnern,

  • Verfügbarkeit und Qualität von Daten sowie

  • langfristige Produkt- und Verpackungsstrategien.

Unternehmen mit komplexen Verpackungsportfolios, mehrländrigen Vertriebsmodellen oder hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen stehen vor besonderen Herausforderungen.

Die PPWR-Konformität sollte daher als langfristige, funktionsübergreifende Aufgabe verstanden werden – nicht als einmaliges Compliance-Projekt. Typische Vorbereitungsschritte sind:

  • Überprüfung und Bewertung bestehender Verpackungsportfolios aus Compliance-Sicht

  • Frühzeitige Planung von Material- und Designentscheidungen zur Erfüllung künftiger Anforderungen

  • Stärkung interner Datenflüsse und Dokumentationsprozesse

  • Klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten über relevante Abteilungen hinweg

  • Einsatz digitaler Tools zur strukturierten Datenerfassung und laufenden Compliance-Unterstützung

Unternehmen, die frühzeitig handeln, können den Arbeitsaufwand besser verteilen, Risiken reduzieren und sind besser auf zukünftige PPWR-Anforderungen vorbereitet, während sich die Regulierung weiterentwickelt.

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