Definition
Unter die Entsorgung von verkauften Gütern fallen die erwarteten Emissionen aus der Abfallentsorgung und -behandlung von Produkten, die vom beichterstattenden Unternehmen im Berichtsjahr verkauft werden.
Bilanzierung der Entsorgung von verkauften Gütern
Die Berechnung der Emissionen aus der Entsorgung von verkauften Gütern basiert auf denselben Methoden wie die Entsorgung aus im Betrieb anfallenden Abfällen. Wesentlicher Unterschied ist, dass nicht die Anzahl des im Betrieb entstandenen Abfalls angegeben wird, sondern die Masse der verkauften Güter und deren Verpackung. Außerdem erfordert die Berechnung der Emissionen aus der Entsorgung von verkauften Gütern Annahmen über die von den Verbraucher*innen verwendeten End-of-Life-Behandlungsmethoden. Das berichtende Unternehmen ist dabei verpflichtet, diese Annahmen für die Berechnung der Emissionen zu beschreiben. Werden Zwischenprodukte verkauft, sollte das Unternehmen die Emissionen aus der Entsorgung des Zwischenprodukts am Ende seiner Lebensdauer berücksichtigen.
Datenbeschaffung
Bei der Erhebung von Daten über das gesamte Abfallaufkommen sollte das berichtende Unternehmen Daten über die Abfallart(en) und -mengen nach dem Verkauf der Produkte bis hin zur Entsorgung durch die Verbraucher*innen. Diese Daten sollten auch alle Verpackungs- und Produktabfälle enthalten. Bei Lebensmitteln und Getränken sollten sich die Unternehmen auf den durchschnittlichen Anteil der verschwendeten Lebensmittel/Getränke beziehen. In vielen Fällen entspricht der Gesamtabfall der Gesamtmenge, der im Berichtsjahr verkauften Produkte. Wenn das Produkt jedoch tatsächlich konsumiert wird (z. B. Lebensmittel und Getränke), ist der Gesamtabfall wahrscheinlich niedriger, und in anderen Fällen, wie bei Produkten die zur Energiegewinnung verbrannt werden, könnte er sogar nahe Null sein.
Um geeignete Annahmen über die End-of-Life Behandlungsmethoden zu treffen, können Unternehmen folgende Hilfsmittel verwenden:
- Unternehmenseigene Untersuchungen und interne Daten darüber, wie Produkte nach dem Verbrauch behandelt werden.
- Spezifische staatliche Richtlinien über die Abfallbehandlung bestimmter Produkte
- Untersuchungen von Industrieverbänden zum Entsorgungsverhalten der Verbraucher bei bestimmten Produkten
- Durchschnittsdaten über die Abfallbehandlung
Lieferantenspezifische Methode
Erforderliche Emissionsfaktoren:
Bei Verwendung der lieferantenspezifischen Methode sammelt das berichtende Unternehmen Emissionsdaten von Abfallbehandlungsunternehmen, so dass keine Emissionsfaktoren erforderlich sind (das Unternehmen hätte bereits Emissionsfaktoren für die Berechnung der Emissionen verwendet).
Co2e-Emissionen aus der End-of-Life-Behandlung von verkauften Produkten:
∑ (Gesamtmasse der verkauften Produkte und Verpackungen vom Verkaufsort bis zum Ende der Lebensdauer nach Gebrauch durch den Verbraucher (kg) × % des Gesamtabfalls, der nach einer Abfallbehandlungsmethode behandelt wird × Emissionsfaktor der Abfallbehandlungsmethode (kg CO2 e/kg))
Erforderliche Aktivitätsdaten:
- Durchschnittliche abfallbehandlungsspezifische Emissionsfaktoren auf der Grundlage aller Abfallbehandlungsarten.
Durchschnittsdaten-Methode
Erforderliche Aktivitätsdaten:
- Gesamtmasse der in den Betrieben anfallenden Abfälle
- Anteil dieses Abfalls, der mit verschiedenen Methoden behandelt wird (z. B. Prozentsatz der deponierten, verbrannten oder recycelten Abfälle).
Da viele Abfallentsorger den Abfall nach Entsorgungsmethode in Rechnung stellen, können diese Daten aus den Rechnungen der Versorgungsunternehmen entnommen werden. Die Informationen können auch in internen IT-Systemen gespeichert sein.
Die mit dem Recycling verbundenen Emissionsminderungen sind auf zwei Faktoren zurückzuführen:
- Der Unterschied in den Emissionen zwischen der Gewinnung und Verarbeitung von neuem Material und der Aufbereitung von recyceltem Material zur Wiederverwendung
- Die Verringerung der Emissionen, die bei einer Deponierung oder einer anderen Abfallbehandlung entstanden wären.
Unternehmen können unter drei Umständen auf Recycling stoßen, die jeweils für eine andere Scope-3-Kategorie relevant sind. (Scope 12, 5, 1)
Bilanzierung der Entsorgung von verkauften Gütern im Climate Hub
Da die anfallenden Emissionen bei der Entsorgung verkaufter Güter abhängig von den Produkten des Unternehmens ist, gibt es keine vordefinierten Kategorien im Climate Hub. Sie können über den Button Eigene Aktivität hinzufügen Ihre eigenen Kategorien anlegen. Eine Anleitung finden Sie hier.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions des GHG Protocols in Kapitel 12: End-of-Life Treatment of Sold Products ab Seite 125.