Scope 1 Emissionen im Climate Hub
Der Climate Hub ermöglicht die automatisierte Berechnung von Scope 1 Emissionen.
Im Climate Hub werden die Scope-1-Kategorien Stationäre Verbrennung, Fuhrpark (Menge), Fuhrpark (Kilometer) und Kältemittel aufgeführt.

Für diese vier Kategorien bietet der Climate Hub bereits vordefinierte Emissionsquellen mit vordefinierten Emissionsfaktoren. Sie sind in der folgenden Tabelle übersichtlich dargestellt:
| Kategorie | Emissionsquellen |
| Stationäre Verbrennung |
Heizöl (Energie und Volumen) |
| Fuhrpark (Menge) | Diesel Benzin CNG LPG |
| Fuhrpark (Kilometer) | PKW (Diesel) PKW (Benzin) PKW (CNG) PKW (LPG) PKW (Plugin Hybrid - Verbrenneranteil) Motorrad |
| Kältemittel | HFC-23 HFC-32 HFC-41 PFC-14 PFC-116 PFC-218 R404A R407A R407C R410A R508B |
Für diese Emissionsquellen kann das Unternehmen seine Vebrauchswerte in der Spalte Eingabe eintragen und die Einheit des Eingabewertes auswählen. Die Emissionen werden dann automatisch ermittelt. Diese können zur ersten Einschätzung in der Anzeige in der rechten oberen Ecke eingesehen werden:

Über das Plus-Symbol in der linken unteren Ecke können zudem kundenspezifische Aktivitäten hinzugefügt werden.
Als Faktor:

Für diese Aktivitäten muss ein eigener direkter Emissionsfaktor sowie ein Emissionsfaktor der Vorkette angegeben werden. Zusätzlich können im ausklappbaren Bereich die Einzelgase, ebenfalls als Faktor, angegeben werden. Weiterhin wird die Energiequelle (Erneuerbar, Rohöl-/Erdölerzeugnis, Erdgas, Kohle, Sonstige) benötigt sowie der Umrechnungsfaktor der angegebenen Einheit in MWh. Letzteres ist erforderlich, um eine vollständige Angabe aller Datenpunkte in ESRS E1-5: Energieverbrauch unter Standards gewährleisten zu können.
Als direkte CO2e Emissionen:
Alternativ können für eine Aktivität auch die direkten CO2e Emissionen eingegeben werden. Hierbei kann ESRS E1-5 jedoch nicht korrekt ausgefüllt werden und der Bereich ist deaktiviert. Die Energiebilanz berücksichtigt ausschließlich Energieverbräuche, wodurch E1-5 in diesem Fall unvollständig bleibt.
