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EUDR: Lieferanten können das Nettogewicht und das Einfuhrland bearbeiten, wenn diese Felder vom Kunden nicht ausgefüllt wurden.

Das Nettogewicht und das Einfuhrland werden nun in der Kunden- und Lieferantenansicht angezeigt und können von beiden bearbeitet werden, wodurch EUDR-konforme Gewichtsangaben auch dann gewährleistet sind, wenn Kunden nur die Stückzahlen kennen. Falls das Nettogewicht und/oder das Einfuhrland fehlen, müssen Lieferanten die Informationen über die Listenansicht „Erhaltene Bestellungen” hinzufügen. Andernfalls kann der jeweiligen erhaltenen Bestellung keine Charge zugewiesen werden.